Was sind Gemeindebedarfsflächen?

Gemeindebedarfsflächen Gutachter Immobilien

Eine Gemeindebedarfsfläche ist eine Fläche die der öffentlichen Hand gehört. Das Eigentum dient der Allgemeinheit und kann als Fläche für sportliche Einrichtungen, Kirchen oder mit kulturellen Anlagen bebaut werden. Privatpersonen können die Fläche nicht erwerben solange die Nutzung der Fläche durch die Gemeinde nicht abgelaufen hat. Auch wenn die Fläche der öffentlichen Nutzung für Verfügung steht hat diese auch einen Wert der Ermittelt werden muss. Der Wertgutachter in Losheim kennt sich mit den Bestimmungen zur Wertermittlung besten aus. Die Gemeindebedarfsfläche kann auch einen Anspruch auf den Gemeindebedarf verlieren. Wenn dass passiert muss der Wert der Fläche neu berechnet werden dieser Wert hängt dann von der anvisierten Nutzung ab und kann auch zu einer Wertminderung führen.

Der Wertgutachter in Losheim der eine Wertermittlung durchführt kennt sich aus mit den Kosten für den Rückbau und die Risiken sowie die Beschaffenheit der Flächenlage. Alle Flächen auch wenn diese als Gemeindebadarfsfläche zählt hat immer einen Wert. Dieser wird nach dem Wertermittlungsrichtlinien und dem Beschaffungsprinzip kalkuliert. Der Immobliliensachverständige ist für die Grundstücksbewertung mit seinen Sachkenntnissen ein geeigneter Ansprechpartner. Der Wertgutachter verfügt über sehr hohe Kenntnisse bei der
Bautechnik, der Baubeplannung und der Boden und Bauverordnung. Egal ob man eine Immobilienbewertung von einem Einkaufszentrum oder nur einer Gemeindebedarfsfläche benötigt.

Die Wertermittlung von einem Wertgutachter in Losheim kann von der Gemeinde oder privat Personen in Anspruch genommen werden. Auch wer sein Grundstück durch eine Zwangsenteignung verloren hat, sollte einen Wertgutachter in Anspruch nehmen. Damit der aktuelle Wert einer Fläche festgehalten wird. Bei einer Rechtsklage kann es sonst sein dass man später bei dem Grundstück eine Wertminderung hat. Auch für die Gemeinden spielt ein Wertgutachten eine wichtige Rolle für die wirtschafliche Entwicklung und der Städtebebauung. Falls die vorhandenen Gemeindebedarfsflächen zum Beispiel einen Nutzungswechsel unterliegen sollen. Oder an Investoren zur Nutzung angeboten werden sollen.